Viel Arbeit und Steine statt Brot. So muß man das Leben der Eheleute Lieblich und ihrer beiden Kinder beschreiben. Herr Lieblich arbeitete bis zum Umfallen. Ein schmuckes Eigenheim glänzte nach aussen. Denn die Immobilie war aufgrund eines Kredites in Höhe von 210.000 Euro mit ca. 340.000 Euro belastet. Hinzu kamen noch "normale Kreditschulden" von ca. 75.000 Euro.
E I N E E N T S C H E I D U N G W A R F Ä L L I G . . .
Aufgrund der Kredite und der täglich hinzukommenden horrenden Zinsen erkannten die Eheleute: Die Schulden wachsen täglich! Und die Vernunft führte zu dem Entschluss: Das Eigenheim muß verkauft werden, damit aus dem geschätzten Erlös von ca. 320.000 Euro, nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die Zinsen deutlich gesenkt werden können. Anderenfalls hätte die Zwangsversteigerung gedroht.
Die Bank drängte nicht nur berechtigt auf Kredit-Rückzahlung, sondern brachte auch noch den Immobilien-Makler ihres Konzerns in Spiel. Obwohl die Bank infolge der Grundpfandrechte quasi wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie, sollte die "hauseigene" Vermittlung nochmals ca. 18.000 Euro Vermittlungs-Provision bringen und so die Schuldner zusätzlich belasten. Diese fragwürdige Verflechtung Bank und Makler ist rechtlich umstritten, was dem Makler-Recht zu entnehmen ist.