Vor einigen Jahren...da brummte der Laden. Er hatte mit drei LKW eine Spedition auf-gebaut und relativ gut verdient. Dann gingen die Geschäfte zurück und die Kosten blieben. Zwei Fahrer wurden entlassen. Die Leasinggesellschaft zeigte kein Entgegenkommen und bei einem Kontostand von minus 105.000 Euro stellte sich die Frage einer Sanierung oder Insolvenz.
F O R T F Ü H R U N G U N S I C H E R O D E R S O G A R S I N N L O S .
Die Gespräche mit der Bank und der Leasinggesellschaft ergaben keine Hilfe. Die Situation war unbefriedigend. Aber es wurde klar: Ein Abbau der Schulden in Höhe von ca. 105.000 Euro mit monatlichen Höchstbeträgen bis zu 900 Euro zeigte, daß ein Ende nicht in Sicht war. Im Übrigen ergab eine Markt-Analyse, daß es immer mehr Konkurrenten gab und geben würde.
D I E L Ö S U N G K O N N T E N U R H E I S S E N : I N S O L V E N Z
Ein Vergleich ergab, daß Emil bei gleichbleibenden Raten noch ca. 144 Monate zahlen müßte, während
eine Insolvenz nach vorausgegangenem Verfahren mit Restschuldbefreiung ca. 6 Jahre dauern würde. Deshalb: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
V E R B R A U C H E R I N S O L V E N Z N U R F Ü R N I C H T - S E L B S T Ä N D I G E !
Nach § 304 I Insolvenzordnung (InsO) können nur noch Privat-Personen, d.h. Verbraucher die Verbraucher-Insolvenz in Anspruch nehmen. Als selbständiger Klein-Unternehmer muß sich Emil wohl oder übel entscheiden, das Gewerbe abzumelden und seinen Betrieb aufzu-geben.
Im Falle der Beibehaltung der Selbständigkeit gibt es nur das sog. Regel-Insolvenzver-fahren. Entsprechendes gilt auch, wenn noch reine Arbeitnehmer-Forderungen bestehen.
Tipp: Evtl.Gewerbe-Betrieb aufgeben und "Privat-Person" werden...