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Insolvenz-Gläubiger

" N O R M A L " - I N S O L V E N Z - G L Ä U B I G E R 

sind alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Anspruch gegen den Schuldner haben. Damit werden alle Gläubiger aus der Zeit bis zum Insolvenzantrag erfasst.



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I N S O L V E N Z -   U N D   R E S T S C H U L D B E F R E I U N G 

Der Begriff des Insolvenzgläubigers hat Bedeutung für
a) das Insolvenzverfahren
b) das Restschuldbefreiungs-Verfahren §§ 286 ff. Inso.

Der Insolvenzgläubiger ist an diese Verfahren gebunden und kann sich nicht anderweitig durchsetzen. Im Restschuldbefreiungsverfahren ist er gezwungen, die dort zu erwarten geringfügigen Quoten (Pfändbare Teile des Arbeitseinkommens und evtl. 1/2 Erbschaft) hinzunehmen.



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