Die Feststellung der Masse beschränkt sich auf die vorhandenen Buchhaltungs-Unterlagen sowie die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Gelder und Werte.
Da in der zeitlichen Nähe zum Insolvenzantrag auch oftmals Vermögensverschiebungen stattfinden, Kunden nicht mehr zahlen wollen und ungerechtfertigte Sicherungen vorgenommen werden, bedarf es einer realistischen Bewertung der Forderungen, der Verwertungsmöglichkeiten (nach Buch- oder Zerschlagungswerten?) und der Anfechtungsmöglichkeiten. Es bedarf einer gewissen Erfahrung und eines Weitblicks, da es oftmals an der notwendigen Mitwirkung der Beteiligten fehlt.