Droht Ihnen die Insolvenz oder besteht bereits eine Insolvenz? Sind Sie Verbraucher- oder Normal-Fall? +++ Nutzen Sie Ihre Chancen! +++ Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637. +++ Erst-Beratung auf Wunsch!
Startseite Vor-Überlegungen Voraussetzungen Vorläufige Insolvenz Vom Unternehmer zum Verbraucher... Gutachter Eröffnung des Insolvenzverfahrens Treuhänder statt Verwalter Anfechtungs-Recht Aus- und Absonderung Feststellung der Forderungen Restschuld-Befreiung Verbraucher-Insolvenz & Schuldenbereinigung Strafrechtliche Aspekte der Insolvenz News + Gerichtliche Entscheidungen Demnächst: Muster-Fälle - Endlich schuldenfrei! Haben die Banken geschlafen?
Eröffnung des Insolvenzverfahrens:



Allgemein:
Berater-Gilde
Idee
Impressum
Risiko-Hinweis
RA Berend Blöcker
Seminare
Hier finden Sie uns!
Weitere Themen


Masse-Feststellung

V E R M Ö G E N S - Ü B E R S I C H T 

Die Feststellung der Masse beschränkt sich auf die vorhandenen Buchhaltungs-Unterlagen sowie die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Gelder und Werte.



Nach oben

W E I T B L I C K 

Da in der zeitlichen Nähe zum Insolvenzantrag auch oftmals Vermögensverschiebungen stattfinden, Kunden nicht mehr zahlen wollen und ungerechtfertigte Sicherungen vorgenommen werden, bedarf es einer realistischen Bewertung der Forderungen, der Verwertungsmöglichkeiten (nach Buch- oder Zerschlagungswerten?) und der Anfechtungsmöglichkeiten. Es bedarf einer gewissen Erfahrung und eines Weitblicks, da es oftmals an der notwendigen Mitwirkung der Beteiligten fehlt.



Nach oben

Kostendeckung | Masse-Umfang