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Aussiedler A ist mit der deutschen Sprache wenig vertraut und kennt das deutsche Recht überhaupt nicht. Wirtschaftlich lebt A in bescheidensten Verhältnisse. Er beantragt daher, ihm für ein Insolvenzverfahren einen Rechtsanwalt beizuordnen und Prozesskostenhilfe zu gewähren. Das Gericht lehnt ab.
Es ist nicht verfassungswidrig, daß die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren die Ausnahme ist. Voraussetzung für eine Beiordnung des Anwalts im Insolvenzverfahren sind bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse und erhebliche rechtliche Schwierigkeiten.
Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 18. März 2003 – 1 BvR 329/03



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