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Beschluss der Ankündigung der Restschuldbefreiung indiziert geordnete Vermögensverhältnisse
Die Versagung der Zulassung wegen Vermögensverfall ist auch dann gegeben, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung der Rechtspflege gegeben ist. Eine Wie-derherstellung der geordneten Vermögensverhältnisse kann erst mit Abschluss eines Insol-venzverhältnisses und einem hierauf folgenden Beschluß zur Ankündigung der Restschuld-befreiung gesehen werden.
BGH, Beschl. v. 7.3.2005 – AnwZ (B) 7/04



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