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§   3 0 2   I N S O L V E N Z O R D N U N G 

Nicht alle Schulden können durch eine Restschuldbefreiung "beglichen" werden.



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B E I   S T R A F T A T E N   K E I N E   R E S T S C H U L D B E F R E I U U N G ! 

Einleuchtend: Wer eine Bank überfällt, soll die durch diese Tat verursachten Schulden nicht durch eine Restschuldbefreiung loswerden können.
Weniger einleuchtend - aber Gesetz: Wer als Geschäftsführer das letzte Geld der Fir-ma den Mitarbeitern gibt oder Betriebsmieten anzahlt und dabei die Sozialversicherungen "vergisst", hat strafrechtliche Probleme wegen der Vorenthaltung von Sozialversiche-rungsbeiträgen.



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