die nach der Verwertung der Insolvenzmasse verbleibende restlichen Schulden. Da in der Regel nur Zerschlagungen mit geringen Quoten stattfinden, bleiben für den Schuldner erhebliche Verbindlichkeiten bestehen.
E R S T D I E I N S O L V E N Z - U . D A N A C H D I E R E S T S C H U L D P H A S E !
Man muß Geduld haben. Die Ankündigung der Restschuldbefreiung und damit der Beginn der 6jährigen Laufzeit erfolgt erst im Schlußtermin des Insolvenzverfahrens. Bei einer dreijährigen Dauer des Insolvenzverfahrens + 6 Jahre Wohlverhaltens-Phase ist der Schuldner also erst nach 9 Jahren "befreit".