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R E S T - S C H U L D   B E D E U T E T . . . 

die nach der Verwertung der Insolvenzmasse verbleibende restlichen Schulden. Da in der Regel nur Zerschlagungen mit geringen Quoten stattfinden, bleiben für den Schuldner erhebliche Verbindlichkeiten bestehen.



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E R S T   D I E   I N S O L V E N Z -   U .   D A N A C H   D I E   R E S T S C H U L D P H A S E ! 

Man muß Geduld haben. Die Ankündigung der Restschuldbefreiung und damit der Beginn der 6jährigen Laufzeit erfolgt erst im Schlußtermin des Insolvenzverfahrens. Bei einer dreijährigen Dauer des Insolvenzverfahrens + 6 Jahre Wohlverhaltens-Phase ist der Schuldner also erst nach 9 Jahren "befreit".



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U N S E R   T I P P : 

Planen Sie die Restschuldbefreiung mit uns
und verhandeln Sie mit den Gläubigern über
Alternativen, z.B. Sofort-Beginn und evtl.
"Einmal-Zahlungen Dritter"!


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