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Schon rein begrifflich setzt die Feststellung der Rest-Schuld ein Verfahren voraus. Des-halb wird über die Restschuld erst im Schluß-Termin entschieden, und zwar zunächst nur durch eine Ankündigung. Die eigentliche Restschuldbefreiung erfolgt bei Wohlverhalten erst nach 5 bzw. 6 Jahren.



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