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Thema: Einführung in die Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
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Zu Beginn der neuen Insolvenzordnung schien es, als ob Privatleute und Schuldner besser informiert waren als die Sachbearbeiter vieler Kreditinstitute. Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenz mit anschliessender Restschuldbefreiung oder sogar nur ein aussergerichtlicher Vergleich? Selbst der Gesetzgeber musste mehrfach nachbessern, weil der Schuldner nicht in der Lage war, die Kosten der Verbraucherinsolvenz zu finanzieren. Inzwischen funktioniert die Verbraucherinsolvenz und die Beteiligten versuchen meistens einen „Deal“.
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Zielgruppe: Sachbearbeiter Darstellung der gesetzlichen Regelungen
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1. Übersicht Insolvenzrecht – Regel-Insolvenz oder Verbraucherinsolvenz?
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2. Schulden-Bereinigung Vorstufe zur Verbraucher-Insolvenz
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a) Der Schuldenbereinigungsversuch des Schuldners
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b) Der Schuldenbereinigungsversuch als Insolvenzantrag
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c) Die Zustimmung aller Gläubiger als Vergleich
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3. Die gerichtliche Schuldenbereinigung
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a) Die Beteiligten
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b) Formelle Voraussetzungen
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c) Ergänzungsaufforderungen und Rücknahme-Fiktion
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d) Nichtreaktion des Gläubigers und Zustimmungs-Fiktion
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e) Annahme-Prüfung
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f) Voraussetzungen und Unmöglichkeit der Ersetzungs-Funktion
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4. Vereinfachtes Insolvenzverfahren bei Nichtzustandekommen unter der Regie des
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Treuhänders
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5. Die Restschuldbefreiung als gesetzliche Folge
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a) Voraussetzungen
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b) Welche Forderungen sind restschuldbefreiungsfähig?
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c) Welche Masse-Erwartungen – insbesondere hälftige Erbschaften
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d) Wohlverhalten des Schuldners und Erwartungen der Gläubiger
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II. Reaktionen des Kreditinstituts als Gläubiger
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Optimierung der Forderung – „zurücknehmen kann man immer noch“
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„Schachspiel“ – welche Züge setzt der Schuldner (Schuldner-Profile)
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Sicherheiten durch Dritte
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Verluste durch Anfechtungen
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Abbau des Feindbilds – der Schuldner ist immer noch Kunde!
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Gerichtliche und aussergerichtliche Alternativen in der Berechnung
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Der Deal mit Bedingungen ist besser als ein Gerichts-Beschluß
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III. Fall-Simulationen
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Nach Angaben der Teilnehmer
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anhand der Rechtsprechung
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IV. Tendenzen
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