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J U S T I Z M I T T E I L U N G S Ä N D E R U N G S G E S E T Z 

Aufgrund der gesetzlichen Verknüpfung der Gerichte sind Anhaltspunkte für strafbares Verhalten insbesondere den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Hinzu kommt, daß insbesondere Krankenkassen und verärgerte Einzelgläubiger bei entsprechenden Anfangs-verdacht Anzeige erstatten oder mit dem Androhen einer Strafanzeige verbinden.



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W A S   C H E C K T   D I E   S T A A T S A N W A L T S C H A F T ? 

Kurzanfrage bei den Krankenkassen: Wurden Versicherungsbeiträge vorenthalten?
Kurzanfrage beim Finanzamt: Wurden die Buchhaltungspflichten erfüllt oder Steuern verkürzt?
Kurzanfrage beim Gerichtsvollzieher: Gab es eidesstattliche Versicherungen, Vollstreckungsversuche zwecks Ermittlung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit
Beschlagnahme der Bankkonten mit Durchsuchung in größeren Fällen


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Gläubigerbegünstigung