Das gerichtliche Insolvenzverfahren setzt zunächst einen aussergerichtlichen Schuldenbereinigungs-Versuch des Schuldners gegenüber allen Gläubigern voraus! Dieser muß geeignet sein, den Gläubigern einen entsprechenden Überblich über die wirt-schaftlichen und persönlichen Voraussetzungen des Schuldners zu verschaffen und muß einen Zahlungsvorschlag enthalten!
S C H E I T E R N D E S A U S S E R G E R I C H T L I C H E N V E R S U C H S
Trotz zwischenzeitlicher Kenntnis der Insolvenzordnung neigt der Gläubiger - ausser seiner Sicht verständlich dazu, die Zustimmung zur aussergerichtlichen Zustimmung zu verwei-gern. Letztlich verkennen die Gläubiger im Regelfall aber, daß sie dem Schuldner durch ihre Verweigerung nur helfen, noch schneller zur gerichtlichen Schuldenbereinigung und ggf. zum Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu kommen.