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Aussergerichtlicher Schuldenbereinigungs-Versuch

Z W I N G E N D E   V O R A U S S E T Z U N G ! 

Das gerichtliche Insolvenzverfahren setzt zunächst einen aussergerichtlichen Schuldenbereinigungs-Versuch des Schuldners gegenüber allen Gläubigern voraus! Dieser muß geeignet sein, den Gläubigern einen entsprechenden Überblich über die wirt-schaftlichen und persönlichen Voraussetzungen des Schuldners zu verschaffen und muß einen Zahlungsvorschlag enthalten!



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N U L L - Q U O T E N ? 

Im Einzel-Fall ist es möglich, daß ausgehend von den geringen oder gar fehlenden Ein-künften des Schuldners keine Beträge angeboten werden können.



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S C H E I T E R N   D E S   A U S S E R G E R I C H T L I C H E N   V E R S U C H S 

Trotz zwischenzeitlicher Kenntnis der Insolvenzordnung neigt der Gläubiger - ausser seiner Sicht verständlich dazu, die Zustimmung zur aussergerichtlichen Zustimmung zu verwei-gern. Letztlich verkennen die Gläubiger im Regelfall aber, daß sie dem Schuldner durch ihre Verweigerung nur helfen, noch schneller zur gerichtlichen Schuldenbereinigung und ggf. zum Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu kommen.



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W A N N   I S T   E I N   V E R S U C H   G E S C H E I T E R T ? 

Ein Gläubiger lehnt ab. Hieran scheitern die meisten Versuche.
Gläubiger reagiert mit Vollstreckungsversuch. Der Gläubiger will sich sogar noch gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil verschaffen!
Die Mehrheit der Gläubiger lehnt ab.


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