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Wer ist Verbraucher?

§   3 0 4   I   I N S O   ( A B   1 . 1 2 . 2 0 0 1 ) 



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V E R B R A U C H E R - ( S O N D E R - ) I N S O L V E N Z 

Regel-(Normal-Verfahren) Verbraucher-(Sonder)Insolvenz § 304 InsO
Jedes Insolvenzverfahren ab 20 Gläubigern bzw. mit Arbeitnehmer-Forderungen Insolvenzverfahren von Privatpersonen (vgl. auch Verbraucherbegriff in § 13 BGB) mit weniger als 20 Gläubigern und ohne privatrechtliche Arbeitnehmer-Forderungen (§ 304 I, II InsO)
  Besonderheit des Schuldenbereinigungsverfahrens bei Eigenantrag des Schuldners, vgl. § 305 InsO
   


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