Hierfür gibt es insbesondere für Klein-Unternehmer einen guten Grund: Das vereinfachte (Verbraucher-) Insolvenzverfahren gibt es nicht für Unternehmer. Im Übrigen verur-sacht diese Insolvenzart weniger Kosten.
Ein insolventer Unternehmer sollte daher prüfen, ob er a) das Gewerbe bendet und b) danach einen (Verbraucher-)Insolvenzantrag stellt.