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Hierfür gibt es insbesondere für Klein-Unternehmer einen guten Grund: Das vereinfachte (Verbraucher-) Insolvenzverfahren gibt es nicht für Unternehmer. Im Übrigen verur-sacht diese Insolvenzart weniger Kosten.

Ein insolventer Unternehmer sollte daher prüfen, ob er
a) das Gewerbe bendet und
b) danach einen (Verbraucher-)Insolvenzantrag stellt.



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