Der Gesetzgeber hat zuletzt per 1. Dezember 2001 zwei Insolvenzverfahrens-Arten bestätigt. Grundsätzlich gilt das Normal-Verfahren bei typischen Unternehmens-Insol-venzen. Zusätzlich wurde in §§ 304 ff. InsO das Sonder-Verfahren der sog. Verbraucher-Insolvenz geschaffen, um Privatpersonen und Ex-Unternehmern ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren anbieten zu können.