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Abkürzung des Verfahrens bei offensichtlich mittellosen Schuldnern
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Senkung der Verfahrenskosten - aber Kostentragung durch Schuldner
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Verfahrenskosten bei Gericht 800-900 EUR
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Ratenzahlung des Schuldners f. Kosten min. 13 Euro
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Bei mittellosen Schudlnern schneller Beginn der 6-Jahres-Frist für Wohlverhalten
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Neuregelung ab 1.1.2008 erwartet.
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