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Insolvenz-Gründe

§   1 7   I N S O   Z A H L U N G S U N F Ä H I G K E I T 

Klare Definition des Gesetzes: Wer bei Fälligkeit nicht zahlen kann, ist insolvent!



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I N S O L V E N Z - S I G N A L E 

Ausweitung von Krediten / permanentes Nichteinhalten von Zahlungszielen
Vordatierte oder ungedeckte Schecks
Mahn- u. Vollstreckungsbescheide, Versäumnis-Urteile
Fruchtlose Vollstreckungen und eidesstattliche Versicherungen


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§   1 9   I N S O   Ü B E R S C H U L D U N G 

Vorhandene Werte decken nicht die vorhandenen Schulden. Ermittlung durch Stichtags-Bilanz. Problem: Im Krisen-Fall ist zunächst eine Fortführungs-Prognose für das Unternehmen zu stellen. Ist diese negativ, so muß die Bilanz mit Zerschlagungswerten angesetzt werden.



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Insolvenz-Fähigkeit | Insolvenz-Zwang